Die Neustarthilfe ist ein Teil der aktuellen Überbrückungshilfe III. Sie ist speziell für Soloselbständige geschaffen.
Heute sind wir mit Diplom-Kaufmann Sven Pioch zum „leider“ noch sehr aktuellen Thema Coronaförderung durch das Förderprogramm Neustart im Gespräch. Sven ist seit 15 Jahren als Berater aber auch Fachdozent für betriebswirtschaftliche Fragen im Bereich der Existenzgründung aber auch der Krisenbewältigung in Berlin sowie natürlich Online in unserem Team tätig. Ebenfalls ist er ehrenamtlicher Berater und Juror im BusinessPlan-Wettbewerb Berlin/Brandenburg.
JobChanger: Man hört von allen möglichen Förderprogrammen. Was bedeutet Neustarthilfe eigentlich?
Sven Pioch: Die Neustarthilfe ist ein Teil der aktuellen Überbrückungshilfe III. Sie ist speziell für Soloselbständige geschaffen.
JobChanger: Was sind denn nun Soloselbständige?
Sven Pioch: Soloselbständige, sind Selbständige die weniger als einen Angestellten haben und ihres Einkommens zu mindestens 51% aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaften. Die Neustarthilfe kann also auch von Soloselbständigen in Anspruch genommen werden, die noch einen Nebenjob haben.
JobChanger: Danke erst einmal für diese Einführung. Wie erfahre ich ob ich die Neustarthilfe in Anspruch nehmen kann und wieviel ich bekomme?
Sven Pioch: Hierzu sind vier Schlagworte zu prüfen: Referenzjahr 2019, 50 % des durchschnittlichen Umsatzes im Referenzjahr für sechs Monate und maximal 7.500 Euro.
JobChanger: Sven, hier musst du uns bitte mal ein Beispiel geben.
Sven Pioch: Gern. Die Berechnung basiert immer auf dem sogenannten Referenzumsatzes im gesamten Kalenderjahr 2019.
Diese Summe wird durch 12 geteilt. So erhält man den durchschnittlichen monatlichen Umsatz. Hiervon erhält man als Neustarthilfe 50% für die Monate Januar bis Juni 2021. Aber maximal 7.500 Euro.
JobChanger: Sven, ich glaube ein konkretes Beispiel hilft noch besser.
Sven Pioch: Na klar, gern. Ein selbständiger Musiker, der im Jahr 2019 einen Gesamtumsatz von 24.000 Euro gemacht hat. Er hat also einen durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 von 2.000 Euro. Weil das Programm nur die nächsten sechs Monate für das aktuelle Jahr 2021 abdecken soll nimmt man den Betrag mal sechs (2.000*6) und erhält somit 12.000 Euro. Jetzt muss das Ergebnis noch durch 0,5 geteilt werden. Am Ende hat der Musiker also einen Anspruch von 6.000 Euro.
JobChanger: Was passiert, wenn der Anspruch nach dieser Berechnung höher als 7.500 Euro ist?
Sven Pioch: Dann bekommt er maximal 7.500 Euro. Das ist die Höchstsumme, die man durch das Coronaförderprogramm Neustart erhalten kann.
JobChanger: Okay, verstanden. Was kann unser Musiker nun mit dem Geld machen?
Sven Pioch: Alles!!!
JobChanger: Wie? Er kann das Geld auch zu privaten Zwecken nutzen?
Sven Pioch: Ja. Die Förderung beschränkt hier nichts. Der Förderbetrag wird auch nicht auf einen Leistungsanspruch, zum Beispiel ALG II, angerechnet.
JobChanger: Es gibt doch immer einen Haken? Wo ist er hier?
Sven Pioch: Na ja, das Geld wird erst einmal als Vorschuss gezahlt. Am Ende der sogenannten Förderperiode, vom Januar bis Juni 2021 muss unser Musiker nachweisen wie hoch sein Umsatzrückgang in 2021 im Vergleich zu den Monaten in 2019 wirklich war.
Wenn der Umsatzrückgang mehr als 60% beträgt kann unser Musiker den Betrag voll behalten. Wenn der Rückgang geringer ist muss er den Vorschuss anteilig zurückzahlen.
Man sollte also nur alles ausgeben, wenn man sicher ist, dass der Rückgang wirklich mehr als 60% ist.
JobChanger: Nachvollziehbar. Noch eine letzte Frage. Kann unser Musiker die Neustarthilfe allein beantragen oder muss er noch einen Steuerberater hinzuziehen, der ja auch wieder Geld kostet?
Sven Pioch: Eine „gutes Ende“ in diesem Talk ist sicher immer gut. Der Musiker braucht für die Neustarthilfe keinen Steuerberater. Er kann das über die Plattform Überbrückungshilfe vollständig selbst beantragen.
JobCoacing: Sven, vielen Dank. Dürfen wir dich mal wieder fragen, wenn uns Antworten fehlen.
Sven Pioch: Klar, gerne
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